Über uns

Gründung 1921

Die Ortsgruppe der „Naturfreunde Lampertheim“ wurde im September 1921 gegründet.

Durch die enge Verbindung zur Ortsgruppe Mannheim, die 1911 gegründet wurde, schloss sich die Lampertheimer Ortsgruppe dem Landesverband Baden an. Diese Verbindung einer hessischen Ortsgruppe mit dem Landesverband Baden besteht immer noch.

 

Nachfolgend ein Auszug aus der Satzung der Naturfreunde, Ortsgruppe Lampertheim e.V. vom 08. Juni 1983. Der komplette Text der Satzung steht auf Wunsch zur Verfügung.

Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

Der Verein führt den Namen Touristenverein > Die Naturfreunde < Verband für Touristik und Kultur, Ortgruppe Lampertheim e.V.
Sitz des Vereins ist Lampertheim.
Die Ortsgruppe ist in das Vereinsregister eingetragen.
Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Stadt Lampertheim und, sofern dort keine eigenen Naturfreundeortsgruppen sind, auch auf umliegende Orte.
Die Ortsgruppe ist Mitglied des TV > Naturfreunde <, Verband für Touristik und Kultur, Landesverband Baden und damit der Naturfreunde-Bundesgruppe Deutschland und der Naturfreunde-Internationale (NFI) angeschlossen.

Zweck

Die Ortsgruppe fördert insbesondere Volksbildung, Jugenderziehung und Familienerholung. Unter Familienerholung ist die Gewährung von Erholungsmöglichkeiten für Junge Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen und sonstigen Personen im Sinne des § 53 AO zu verstehen,
Vorwiegend oder überwiegend die der jungen Familien, Kinderreichen und sozial Schwachen. Sie pflegt internationale Gesinnung, Völkerverständigung und Toleranz.
Die Ortsgruppe bekennt sich zu einer demokratischen und sozialistischen Gesellschaftsordnung.
Sie setzt sich für die Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen ein.
Die Ortsgruppe ist parteipolitisch und religiös unabhängig.
Die Ortsgruppe verfolgt ausschießlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Dritten Abschnittes der Abgabenordnung 1977 vom 18.3.1978.

Mitgliedschaft, Beitritt und Kündigung

Mitglied der Ortsgruppe kann jeder werden, der den Zweck derselben unterstützen will, unbeschadet seiner rassistischen und religiösen Zugehörigkeit.
Der Beitritt zur Ortsgruppe ist schriftlich zu erklären und an den Ortsgruppenvorstand einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der Ortsgruppenvorstand.